Ihr Kfz – Ihr Recht – Ihr Geld!
Viele Menschen sind bei einem Unfallgeschehen verständlicherweise oft überfordert. Wie hoch ist der entstandene Schaden? Wie gehe ich vor? Was muss ich beachten? Wer trägt all die Kosten? Wir klären Sie über Ihre wichtigsten Rechte auf!
Die Bestellung eines unabhängigen Gutachters
Als Geschädigter haben Sie jederzeit das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen / Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, den Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug festzustellen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Kosten für Ihren bestellten Gutachter muss in der Regel die gegnerische Versicherung tragen.
Bei Bagatellschäden (bis 750 Euro Schadenshöhe)
Auch bei einem Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze von 750 Euro sollten Sie einen Gutachter beauftragen. Denn Sie als Laie können oft nicht einschätzen, welche tatsächliche Schadenshöhe vorliegt. Der Gutachter erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag, dessen Kosten Sie ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung einreichen können.
Vollständige Begleichung des Schadens
Um den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen zu können, ist eine genaue Beweissicherung notwendig. Sie haben Anspruch auf vollständige Begleichung der Ihnen entstandenen Kosten bzw. auf die vollständige Beseitigung des Schadens an Ihrem Fahrzeug.
Wert-Gutachten – verzichten Sie nicht auf Geld!
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen Wertminderungsausgleich. Ihr unabhängiger Gutachter prüft dabei genau, welchen Wertminderungsanspruch Sie bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Lassen Sie die Ausfallzeiten Ihres KFZ beurteilen
Durch den Unfall haben Sie keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf Ihr Fahrzeug. Kosten, die Ihnen z.B. für einen Mietwagen entstehen, können Sie ebenfalls gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Ihr Gutachter beurteilt die entstehenden Ausfallzeiten und -kosten.
Freie Werkstattwahl
Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Werkstatt frei auszuwählen. Das gilt auch für eine Fachwerkstatt. Sie können dafür die vom Gutachter angegebene Schadenshöhe geltend machen, auch wenn die tatsächlichen Werkstattkosten ggf. geringer ausfallen.
Beauftragung eines Rechtsanwalts
Um die vollständige Begleichung der Ihnen entstandenen Kosten zu erreichen, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten für die Rechtsberatung hat ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
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